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Selbstauskunft
Selbstauskunft für Mietinteressenten. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und lassen uns das Formular und die angeforderten Unterlagen zukommen. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
Wohnungsgeber-Bestätigung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug nach § 10 Abs. 3 Bundesmeldegesetz.