Hausverwaltung
Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwalterin gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten- /Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- / Teileigentum.
Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.
Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Geschäftszeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwalterin zur Verfügung.
Eigentümerversammlung
Durchführung einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt.
Vorsitz und Niederschrift
Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt die Verwalterin den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und fertigt eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse sowie der Beschlusssammlung an.
Die Verwalterin sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus- / Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus- / Nutzungsordnungen mahnt die Verwalterin bei den für die Störung verantwortlichen Eigentümern schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.
Insbesondere:
- Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder- / Teileigentum
- Einnahmekonten für Erträge
- Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
- Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
- Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistungen)
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
- Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeld-zahlungen und Abrechnungsergebnisse
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
- Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- / Teileigentum in die Einzeljahresabrechnung.
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, werden technische Überprüfungen des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen durchgeführt. Sofern aus technischen Gründen weitere Begehungen erforderlich sind, werden diese ebenfalls mit dem Verwaltungsbeirat wahrgenommen.
Sonderfachleute
Soweit notwendig, Beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt oder ggfs. nach Absprache mit dem Verwaltungsbeirat.
Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
Klärung
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- / Gemeinschaftseigentum.
Schadensminderung
Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
Aufträge
Erteilen der Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Veranlassung
Veranlassen von Reparaturen soweit diese im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung erforderlich sind.
- Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden.
- Versicherungsschäden: Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
- der Heizung
- den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparaturen nach Dachsanierungen sofern vorhanden)
- den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern (sofern vorhanden) etc.
Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten
Kaufmännische Leistungen
Sachliche und rechnerische Prüfung sowie Abwicklung aller Zahlungen
Erstellen eines jährlichen Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes sowie der Hausgeldabrechnung
Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
Auswählen und Überprüfen geeigneter Versicherungen, Bearbeiten von Schadensfällen
Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder und Rücklagen
Einziehen und Überwachen der Hausgeldzahlungen sowie zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
Erteilung der Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) durch die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2 , 80333 München, 28.01.2019
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